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Die Rechtsanwaltskanzlei von Karol Konsek hat ihren Sitz in Katowice und ist landesweit tätig.

Für eine der wichtigsten Komponente meiner Tätigkeit halte ich die richtige Aufstellung der Regeln für die Zusammenarbeit mit dem Mandanten, indem eine komplexe und effektive Rechtsbetreuung sichergestellt wird. Der Professionalismus der durch unser Team erbrachten Rechtsdienstleistungen garantiert die höchste Qualität von Rechtsbetreuung, welche sowohl an die Unternehmer, natürliche Personen als auch Institutionen gerichtet wird. Ich biete die Rechtsbetreuung nicht nur in polnischer sondern auch in englischer und in deutscher Sprache an.

Ich bitte Sie sich mit den Informationen über meine Kanzlei vertraut zu machen.

Tätigkeitsgebiete

Die Kanzlei bietet professionele rechtliche Hilfe an, welche sowohl an die Unternehmer darunter an die kommunalen Gesellschaften, die öffentlichen Einrichtungen als auch an die individuellen Kunden gerichtet wird.

Dank der langjährigen Erfahrung und der Kenntniss von Schwierigkeiten, welche auf einen Unternehmer bei der Ausübung des Gewerbes zukommen, bieten wir eine professionele und komplexe rechtliche Beratung für die Unternehmer an – angefangen von sämtlichen Tätigkeiten, die mit der Aufnahme des Gewerbes und daraufhin mit der Ausübung des Gewerbes verbunden sind, bis zu den Tätigkeiten, welche mit der Umgestaltung, Auflösung oder Insolvenz verbunden sind.

Wir sind erfolgreich bei der Erbringung von Dienstleistungen in Verwaltungs- Prüf-und Registerverfahren (das nationale Gerichtsregister), in Steuerverfahren und wirtschaftlichen Strafverfahren in der Phase der Ermittlungen, des Gerichtsverfahrens und des Vollstreckungsverfahrens. Wir passen unseres Angebot an die Bedürfnisse der individuellen Mandanten an, indem wir die optimalen Lösungen ausarbeiten.

Im Rahmen der Rechtsdienstleistungen für die Unternehmer befassen wir uns auch mit der Anfertigung und Beurteilung von Handelsvertragsentwürfen sowie mit der Rechtsberatung bei den Verhandlungen, welche dem Vertragabschluss vorangehen.

Die Kanzlei leistet auch eine komplexe Rechtshilfe an die öffentlichen Hochschulen. Diese Dienstleistung umfasst die Beratung im Bereich des Arbeitsrechts, Zivilrechts, Verwaltungsrechts, Rechts der öffentlichen Aufträge und Rechts des Hochschulwesens.

Unser Angebot richtet sich auch an die individuellen Mandanten im folgenden Bereich:

  • weithin verstandenens Zivilrecht, dh. Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen und Verteidigung gegen die zivilrechtlichen Ansprüche in Zahlungsklagen, Entschädigungssachen, darunter ärztliche Kunstfehler, Versicherungssachen, Sachen des Schutzes persönlicher Güter, Sachen der Verantwortlichkeit von Vorstandsmitgliedern für Verpflichtungen von Gesellschaften (zivilrechtliche und Steuerrückstände), Sachen des Baurechts, Sachen der Forderungseintreibung in der vorgerichtlichen und gerichtlichen Phase sowie in der Vollstreckungsphase.
  • Erbrecht, dh. Erbschein, Erbteilung, Pflichtteil,
  • Dingliches Recht, dh. Ersitzung, Dienstbarkeit, Aufhebung des Miteigentums,
  • Familienrecht und Vormundschaftsrecht dh. Scheidung, Trennung, Unterhalt, Sorgerecht, vermögensrechtliche Streitigkeiten der Eheleute, darunter Gütertrennung,
  • Strafrecht, dh. ich vertrete meine Mandanten als Verteidiger und Bevollmächtigter des Nebenklägers sowohl in der Phase der Ermittlungen als auch im Gerichtsverfahren, in Ordnungswidrigkeitenverfahren und Straftatenverfahren, darunter Finanzstraftaten und Wirtschaftsdelikte,
  • Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, dh. Kündigungsschutzklagen wegen rechtswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Widersprüche gegen sämtliche Bescheide der Sozialversicherungsanstalt, insbesondere gegen die Entscheidungen über die Ablehnung des Rentenanspruchs oder der Pensionsberechtigung,
  • Verwaltungsrecht, dh. Anfertigung der Klagen an Verwaltunsgsgericht der Woiwodschaft und Hauptverwaltungsgericht, Erstellung von Einsprüchen gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden, Vertretung der Mandanten vor den Behörden und vor den Verwaltungsgerichten,
  • Steuerrecht dh. Erstellung von Einsprüchen gegen Bescheide, Erstellung von Einsprüchen an Verwaltunsgsgericht der Woiwodschaft und Hauptverwaltungsgericht, Vertretung der Mandanten vor den Steuerbehörden und den Verwaltungsgerichten,

Mithilfe von sämtlichen zugänglichen Rechtsmitteln bemühen wir uns stets eine den Mandanten am meisten zufriedenstellende Lösung vom vorhandenen Problem zu finden, in dem wir unter anderen die Möglichkeiten von Schiedsgerichtbarkeit oder Schlichtung in Anspruch nehmen. Die Kanzlei verpflichtet sich in sämtlichen Angelegenheiten, die mit der geleisteten Hilfe verbunden sind und die daraus resultieren, zu wahren.
Die Kanzlei nimmt die Hilfe von den verteidigten Übersetzter, Vermögenssachverständigen, Wirtschaftsprüfer sowie Gutachter aus verschiedenen Bereichen in Anspruch. Die Knazlei arbeitet mit einer Notarkanzlei zusammen.


Team

Karol Konsek
Karol Konsek
Rechtsanwalt
Marceli Wrzałek
Marceli Wrzałek
Rechtsanwalt
Przemysław Gwardys
Przemysław Gwardys
Rechtsanwalt
Monika Lange
Monika Lange
Verwaltung

Erfahrung

Der Rechtsanwalt Karol Konsek verfügt über vielfältige Erfahrung im Bereich der Leistung von Rechtshilfe für die individuellen Kunden, öffentlichen Einrichtungen sowie im Bereich der ständigen Rechtsbetreuung von Unternehmern.

Kunden, die ihm Vertrauen geschenkt haben:


Preisliste

Die durch die Kanzlei angewandten Gebührensätze richten sich nach der Art und den Eigenschaften des Falles sowie dem Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts. Sie werden individuell bei der Beratung mit dem Mandanten vereinbart. Die Kanzlei bietet folgende Abrechnungsarten an:

  1. Stundenhonorar – betrifft hauptsächlich die ständige Rechtsbetreuung der individuellen Kunden oder Unternehmer sowie in dem Fall, wenn es nicht möglich ist im Voraus die Arbeitszeit und den Arbeitsaufwand zu bestimmen.
  2. Pauschalhonorar – betrifft die genau bestimmte Aufgabe, bei der die Bestimmung der Arbeitszeit und Arbeitsaufwand im Voraus möglich ist.
  3. „success fee” – vereinbart als Prozent von der Höhe des Gewinns bei einem Fall.

Das Honorar ist grundsätzlich im Voraus an die Kanzlei zu zahlen. Es gibt jedoch die Möglichkeit das Honorar in Raten zu zahlen. Im Falle eines Auftrages mit „success fee” kann es lediglich als ein Teil der Vergütung vereinbart werden. Die Einzahlung des Teils von Vergütung in Form des Pauschalhonorars oder des Stundenhonorars ist erforderlich.

Im Rahmen der Rechtsberatung, Abfassung von Schreiben und Verträgen werden die Kosten für die erbrachte Rechtsdienstleistung individuell je nach der Schwierigkeit des Auftrages und des Zeitaufwandes, welche für die Realisierung des Auftrages erforderlich werden, vereinbart.

Die genauen Informationen über die Höhe des Stundenhonorars, Pauschalhonorars oder „success fee” erhalten Sie, wenn Sie sich mit ihren Fragen an die Kanzlei wenden.

 

 


Aktuelle Rechtsnachrichten


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